AGB

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§ 1 Geltungsbereich

Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Besteller sind die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Bedingungen.
Diese Bedingungen stehen für alle unsere Lieferungen mit Ausnahme von Lieferungen von Leistungen im Sinne von § 474 BGB, sie gelten für künftige Lieferungen auch ohne erneute Bekantgabe.
Von diesen Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers
sind nur im Einzelfall gültig und auch nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist. Eine Vertragserfüllung durch uns ersetzt diese schriftliche Bestätigung nicht.
Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich diese sind vier Wochen lang nach Angebotserstellung gültig. Als Auftragsbestätigung gilt im Falle umgehender Auftragsausführung auch der Lieferschein oder die Warenrechnung.
§ 3 Verlängerte Eigentumsvorbehalt

Des Weiteren darf der Besteller die an uns im Rahmen des verlängerten Eigentumsvorbehalts abgetretenen Forderungen nicht mehr einziehen, sondern hat dem Drittschuldner die Abtretung der Forderung an uns unverzüglich anzuzeigen.
§ 4 Preise

(1) Unsere Preise sind rein Netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Werk.
Es fallen jedoch zuzüglich die Verpackung und Versandkosten sowie die jeweilige Mehrwertsteuer an.

(2) Bei einer Bestellung unterhalb von 25 Euro berechnen wir Minderkosten in Höhe von 50 Euro.

(3) Im Falle einer Preissteigerung nach dem Vertragsabschluss zum Beispiel bei einer Erhöhung der Rohstoffpreise, Transportkosten oder Lohnerhöhung behalten wir uns das Recht den erhöhten Preis an Besteller weiterzugeben, dies werden wir selbstverständlich nachweißen.

(4) die Zahlungen ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum mit Rechnungserhalt fällig, diese ist zahlbar rein netto ohne Abzug.
Maßgebend ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf eines unserer Konten.
Wir weisen ausdrücklich auf § 286 Abs. 3 BGB hin, die Rechnung ist nach Erhalt sofort fällig.
Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Besteller ist ausgeschlossen, trotz Gegenansprüchen aus einem anderen Vertragsverhältnis.

(5) Mit überschreiten der 30 Tage ist der Käufer in Verzug, ohne das er einer weiteren Mahnung durch uns Bedarf, des weiterer berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 % i.V.m. § 288 Abs.2 BGB über dem Basiszinssatz zzgl. eines Schadenersatzes wegen Nichterfüllung des Vertrages.
Als Schadenersatz ist in diesem falle ohne Nachweis einen Pauschale von 20 % des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer zu zahlen, es sei den, der Käufer weist eine geringeren oder der Verkäufer einen höheren Schaden nach.

(6) Darüber hinaus sind wir im Fall des Verzuges des Bestellers mit der Bezahlung einer Forderung berechtigt, bis zur vollständigen Erfüllung aller uns gegen den Besteller zustehenden Forderungen die Erfüllung sämtlicher weiterer Verträge zurück zu halten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruchs bleibt vorbehalten.

(7) Wechsel oder Cheks gelten nicht als Zahlungsmittel.
§ 5 Sonderteile

Teile die nach Kundenanforderungen angefertigt wurden sind von Umtausch ausgeschlossen.
§ 6 Rücklieferung

Bei einer Rücklieferung berechnen wir 25 % Einlagerungsgebühr vom Warenwert jedoch nicht höher als 50 Euro.
§ 7 Garantie

(1) Sie erhalten von uns eine großzügige Garantie von einem Jahr.

(2) Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile

(3) Eie bauliche Veränderung oder nicht Einhaltung der geforderten Vorschriften oder nicht sachgemäßer Umgang mit unseren teilen führt zur sofortigen Wirkung der Garantieerlöschung

 

§ 8 Versand/ Lieferung

(1) Geht das Erzeugnis auf dem Wege verloren oder wird beschädigt so übernehmen wir dafür keine Haftung sonder das Versandunternehmen, eine Haftung für Transportschäden ist von uns ausgeschlossen. Eine Transportversicherung wird von uns nicht abgeschlossen.

(2) Wird das Erzeugnis auf Grund falsch angegebener Anschrift durch den Besteller an falschen Ort ausgeliefert so trägt die Kosten der Besteller.

(3) Auf besonderen schriftlichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten veranlassen wir die Versicherung der Lieferung gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken.

(4) Verweigert der Besteller zu Unrecht die Entgegennahme der Lieferung, so hat er die hierdurch entstandene Kosten und das Risiko des Rücktransports zu tragen.

(5) Teillieferungen sind zulässig.

(6) Auf Abruf bestellter Erzeugnisse muss spätestens nach 12 Monaten abgenommen sein, dieser Frist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung.
Der Besteller hat mit Erteilung des Abrufauftrages die Abruftermine verbindlich anzugeben.

(7) Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich.
Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse wie Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, Streik und Aussperrung, erheblichem Personalausfall durch Krankheit, gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder bei einem Zuliefererentstehen.
Nicht verschuldete Betriebsstörungen jeder Art berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.

(8) Es gelten die Incoterms
§ 9 Haftung

Wir übernehmen keinerlei Haftung oder Schadenersatzansprüche die mit unseren Erzeugnissen in Verbindung stehen.
§ 10 Lieferverzug/ Leistungsstörungen/ Untersuchungspflicht

(1) Im Fall eines Lieferverzuges was nicht durch uns zu vertreten ist übernehmen wir keinerlei Haftung oder sonstige Schadenersatzansprüche.

(2) Der Käufer stehen die Rechte wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung nur zu, wenn er sie binnen einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich gemacht hat. Wegen verdeckter Mängel stehen dem Käufer die vorgenante Rechte zu, wenn er sie unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Gerügt hat i.V.m. § 377 Abs. 1 HGB.

(3) Sämtliche Mängelansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren in 12 Monaten nach Erhalt der Ware.
§ 11 Geheimhaltungspflicht

An den zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Muster und dergleichen behalten wir uns das Eigentum und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen zurückzugeben.

 

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtstand ist Augsburg
§ 13 Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit einer oder mehreren dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Seite einer etwa unwirksamen Bedingung tritt die maßgebliche gesetzliche Regelung.